Das Folgende habe ich auch als E-Mail rundgeschickt.
Grund dafür: Ich bekomme immer mehr das Gefühl, das es auch in unserem Land eine Art Zensur gibt. Und zwar nicht durch den Staat, sondern durch die Medien oder einfach andere, die meinen, sie müssten unliebsame Meinungen mal eben so ein Bisschen unterdrücken.
Angefangen hatte es vor Jahren mit einem Leserbrief meines Bruders zu den antisemitischen Schriften von Luther. Der wurde von der betreffenden Zeitung (einem eher linken Blättchen!) nicht veröffentlicht – ganz offensichtlich, weil man sich den Ärger ersparen wollte, wenn mal etwas von dem Dreck, den andere mühevoll unter den Teppich gekehrt hatten, ans Tageslicht befördert würde.
Das nächste war ein Forum gegen Prostitution. Ich hatte nichts Besseres zu tun, als denen mal etwas da rein zu schreiben, was auch Hurenverbände fordern: Dass man Prostitution nicht etwa verbieten solle, sondern Prostituierte so stellen, wie jeden anderen Arbeitnehmer auch. Die sind nämlich zum großen Teil gar nicht der Meinung, dass das, was sie tun, gegen ihre Menschenwürde verstößt. Die wollen nur in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen. Mädchenhandel ist etwas (schwer!) Kriminelles – aber der Job einer normalen Prostituierten keineswegs! Mein Beitrag wurde eigenartigerweise in dem Forum nicht veröffentlicht …
Und jetzt die Krönung: Ich wollte in einem Forum meine Meinung gegen die Wiederzulassung der Beschneidung kundtun. Gegen die Wiederzulassung der Beschneidung waren dort viele – ich nehme an, zu viele! Ich wurde zufällig durch Schwierigkeiten mit dem Login etwas aufgehalten. Als ich schließlich im System war, gab es das diesbezügliche Thema auf einmal nicht mehr … Aufgrund meiner vorherigen Erfahrungen, mag ich da nicht mehr so ganz an Zufall glauben …
So, genug der Vorrede:
Es reicht:
Keine
Sonderregelungen für irgendwen
- und schon gar nicht für die Missachtung von Menschenrechten
anderer aufgrund von Glaubens- oder weltanschaulichen Regeln
...
also auch nicht
für die Beschneidung!
Fakten:
Eine Beschneidung bedeutet nicht bloß ein Stückchen
Vorhaut entfernen - was vielleicht eine Geringfügigkeitsregelung
rechtfertigen würde - sondern u.U. massive Nebenwirkungen: sonst
wäre die Sache nicht vor (einem hohen!) Gericht gelandet!
Das
Kind wird im Falle von Nebenwirkungen - offensichtlich auch bei
fachgerechter Ausführung - der Beschneidung dem Risiko
lebenslanger, schwerwiegender Schäden ausgesetzt.
Es geht
also eindeutig um die Frage:
Darf jemand Eingriffe in die
Menschenrechte (hier: massives Risiko für das Recht auf
körperliche Unversehrtheit) eines anderen vornehmen - aufgrund
seines Glaubens?
Natürlich nein, denn dann dürfte ja
mein linker Nachbar, wenn er aus Schwarzafrika kommt und deshalb -
so, wie fast alle Schwarzafrikaner - noch an Hexen glaubt, auch die
Oma des Türken von rechts nebenan zu Tode foltern, weil er
vielleicht glaubt, er könnte dadurch seinen Sohn vor ihrem
Zauber retten.
Kann man nicht vergleichen? Falsch - das
Prinzip ist in beiden Fällen dasselbe: Missachtung der
Menschenrechte eines anderen aufgrund eigenen Glaubens.
Unterschied
nur: Der hier angeführte Fall (von dem, der meint, jemanden
wegen Hexerei töten zu müssen), ist drastischer - aber in
einem anderen europäischen Land in ähnlicher Form in den
letzten Jahren schon vorgekommen! (Es ging vor einigen Monaten durch
die Presse, dass in Frankreich ein Junge wegen angeblicher Hexerei
brutalst zu
Tode gefoltert wurde!) Und vor einigen Jahrhunderten war das
Verbrennen von "Hexen" auch bei uns noch Alltag! (Und wer
immer noch meint, er könnte mit dem "Argument" "Das
kann man doch nicht vergleichen!" kommen, sollte vielleicht mal
etwas über "Killer-Argumente" lesen - beispielsweise
in dem Buch "Ich denke, also spinn ich".)
Anderes
Beispiel: Auch bei uns sind "Ehrenmorde" Morde - und sonst
nichts. Und das vollkommen zu Recht! Und sein Kind schlagen oder -
wie man angeblich heute noch in Afghanistan sagt (aber hoffentlich
nicht wirklich tut!) - gar töten, weil es nicht beten will, darf
man bei uns auch nicht. (Zitat: "Wenn sie ein Kind haben, das
nicht betet, so ist es verpflichtend sie zum beten zu zwingen, sei es
durch Reden oder Befehlen, oder durch schlagen, nach den Worten des
Propheten" - Ich habe im Koran zwar nur das genaue Gegenteil
gefunden, aber das angeführte Zitat unter
http://himmelunderde.wordpress.com/tag/islam/page/10/
.)
Auch dürfen Eltern meiner (und wahrscheinlich vieler
anderer) Meinung nach auch ihrem Kind nicht ein Zeichen eines
Glaubens aufzwingen, von dem dieses sich als Erwachsener vielleicht
lösen will (und in jedem Land, in dem die Menschenrechte gelten,
auch darf!). So etwas ist ein klarer Verstoß gegen die
Glaubensfreiheit des Kindes - und die wiegt mindestens genauso schwer
wie die der Eltern!
Kinder sind nicht das Eigentum ihrer
Eltern, sondern haben Menschenrechte: die deren Eltern - genauso, wie
jeder andere - zu respektieren
haben! Das gilt bei uns und - ich nehme an - in jedem Staat, der
etwas auf die Achtung der Menschenrechte hält. Rechte - wie die
auf körperliche Unversehrtheit und Glaubensfreiheit - gelten für
jeden und damit auch für Kinder und auch gegenüber deren
eigenen Eltern! Sonst müssten wir Vätern auch gestatten,
ihre Töchter gegen deren Willen zum Sex zu zwingen oder
Ähnliches!
Außerdem muss einmal klar gesagt werden:
Wenn es verboten ist, jemanden wegen seines Glaubens zu
benachteiligen, dann folgt daraus ganz automatisch auch: Niemand darf
deswegen bevorzugt werden!
Denn das wäre ja ein Nachteil
für alle diejenigen, die einen anderen Glauben haben, als den
bevorteiligten. Konkret: Ich darf kein Gesetz machen, das es einem
Moslem oder Juden erlaubt, sein Kind zu beschneiden, und einen
Christen oder Atheisten dafür in den Knast stecken. So etwas ist
gegen die im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatlichkeit - alle sind
vor dem Gesetz gleich - und nicht einige noch "gleicher"!
Und
was die Moral angeht: Glauben Moslems und Juden wirklich an einen
Gott, für den es einen Unterschied macht, ob jemand seine Frau
mit oder ohne Vorhaut betrügt?!?
Und ist die Beschneidung
wirklich ein wesentlicher Bestandteil eurer heiligen Bücher
(Koran, Talmud usw.)? Oder ist alles gleich wesentlich? Wie
beispielsweise die Brandopfer
für den Herrn oder was?!?
Ist es nicht in Wirklichkeit
so, dass eure religiösen Führer - wie Mullahs, Rabbis usw.
- euch vorgeben, was wichtig ist - und nicht Gott oder wirklich das
ganze heilige Buch, das es (eurem Glauben nach!) sein sollte? Kommen
eure religiösen und weltlichen Führer wirklich ihrer
Aufgabe nach, euch zu gottgefälligem Handeln und zur Achtung der
Rechte eures Nächsten zu bringen - oder leben sie nur gut davon,
Ausreden für euch zu erfinden, wenn ihr die Rechte eurer
Mitmenschen mit Füßen getreten und dafür völlig
zu Recht ein schlechtes Gewissen habt?
Sie werden euch nicht einmal davon abhalten, weiter Unrecht zu tun - denn sie leben ja von eurem schlechten Gewissen! Wenn jemand seine nicht einmal 10 Jahre alte Tochter vergewaltigt und diese dann ihr Leben lang deswegen unter psychischen Störungen leiden wird, so werden die Pfaffen ihn nicht mal zur Therapie schicken: Denn wenn die wirken würde, würde er ihr ja nichts mehr antun - und das schlechte Gewissen, das ihn ja bisher dazu gebracht hat, fleißig für "sein Seelenheil" (sprich: für das Prunken und Protzen unserer Kirchenherren) zu spenden, wäre dahin!
Wieso
haben Juden beispielsweise Palästinenser vertrieben, obwohl in
Leviticus 19, 33 und 34 eindeutig steht: "Wenn ein Fremdling bei
dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden. Er soll
bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und sollst ihn
lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in
Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott."
Und wenn
die Palästinenser keine Fremdlinge waren, dann waren's wohl
Einheimische und die Vertreibung erst recht Unrecht, und damit die
arabischen Angriffe als eine Art (zwar kläglich gescheiterter)
Nothilfe sogar vielleicht gerechtfertigt.
Und wieso soll man
seine Kinder schlagen, falls sie nicht beten, wenn doch im Koran
steht: "Es soll kein Zwang sein im Glauben." (2. Sure
256)?
In die körperliche Unversehrtheit einer anderen -
vielleicht sogar mir anvertrauten - Person darf ich nur eingreifen,
wenn dem ein entsprechender Nutzen für
diese Person
gegenüber steht.
Dafür kämen hier zwei Dinge in
Frage:
Jenseitiger Nutzen:
An ein Jenseits kann man glauben
oder auch nicht. Ob es also was bringt oder vielleicht sogar schadet,
kann absolut niemand sagen. Das ist also mit genau +-0
anzusetzen.
Diesseitiger Nutzen durch Ausdrücken der
Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft:
Jede Zugehörigkeit
zu einer Gemeinschaft bedeutet Vor- und Nachteile. Außerdem
bringt jede Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft auch das
Nicht-Zugehören zu allen (oder fast allen) anderen mit sich. Der
Gesamtnutzen oder -schaden ist also auch hier völlig
unkalkulierbar und somit auch mit genau +-0 anzusetzen.
Und
jetzt betrachten wir einmal diejenigen, die für ein "Recht"
(Ich bezweifle sehr, dass so etwas überhaupt Recht sein kann!)
auf Beschneiden-lassen der unmündigen Kinder durch deren Eltern
eintreten. Frage: Wer von denen hat sich eigentlich Gedanken über
das als Folge der Beschneidung schwerstbehinderte Kind gemacht? Wer
war bei den Eltern, hat sich um die und das Kind gekümmert? Hat
wenigstens finanzielle Hilfe angeboten? (Ungeschehen machen kann man
so etwas leider sowieso nicht!)
Wenn
ich so etwas sehe, werde ich das Gefühl nicht los, dass unsere
geistlichen und weltlichen Führer
vor allen Dingen eins gemeinsam haben: Einen
ganz schweren Mangel an Schamgefühl!!!
(Ich selbst konnte nicht zu den Betroffenen gehen - ich kenne weder
ihren Namen noch ihre Adresse und wüsste auch nicht, wie ich -
zumindest legal - daran kommen sollte. Wenn ich diese Ausrede nicht
hätte, müsste ich mich auch nach meinem Schamgefühl
fragen lassen. ;-) )
Übrigens:
Könnte mir ein Kenner des Islam bitte mal erklären, wo dort
etwas von "Beschneidung" steht? Ich habe das Wort im ganzen
(deutsch übersetzten) Koran nicht gefunden. Gefunden habe ich
allerdings: "..., Allah liebt die Gutes Tuenden." (2. Sure,
195)
Und was die Juden angeht: Wenn keine oder nur
geringfügige Nebenwirkungen der Beschneidung eintreten, so
werdet ihr sagen: Ich habe richtig gehandelt. Wenn aber euer Kind für
sein ganzes Leben schwer geschädigt sein wird, werdet ihr für
den Rest eures Lebens nie wieder glücklich sein und keine Nacht
mehr ruhig schlafen.
Jeden Tag werdet ihr euch fragen: War es das wert? Habe ich nicht einfach dem Rabbi geglaubt, nur weil ich zu faul war, selbst einmal darüber nachzudenken, was richtig und was falsch ist? Ist es nicht Denkfaulheit, wenn man das, was Menschen vor Hunderten von Generationen für göttliche Regel gehalten haben, einfach wortwörtlich nimmt - anstatt die vielen Veränderungen unserer Welt und unserer Erkenntnisse wahrzunehmen, und klar zu sehen, dass die Probleme unserer modernen Welt nicht in einem Jahrtausende alten Buch zu finden sein können? Gab es vor Jahrtausenden vielleicht schon Fragen der Sterbehilfe, Wachkomapatienten und Klimaerwärmung?
Und was diejenigen angeht, die jetzt meinen, für ein "Recht" auf Beschneidung eintreten zu müssen: Wenn ihr - beispielsweise als Beamte oder Parlamentarier - einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt habt, so macht ihr euch (sogar schwer!) strafbar, wenn ihr für die Schaffung eines Gestzes eintretet, das klar verfassungswidrig ist (und nur sein kann!). Das ist nicht "Meinungsfreiheit", sondern Meineid - Mindeststrafe 1 Jahr! (Meineid ist laut Wikipedia ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. Unsere Justizministerin sollte so etwas wissen! ;-) )
Und den Ärzten sei gesagt: Wenn ihr Beschneidung irgendwie fördert, so verstoßt ihr gegen die Regeln eurer Berufsethik. Der Entzug der Approbation (Genehmigung zur Ausübung des Heilberufes) wäre die einzig richtige Antwort!
Und allen, die jetzt vollmundig für die Beschneidung eintreten, sei gesagt: Wenn ihr euren Schwachsinn (pardon!) öffentlich verbreitet, ist das nicht Freiheit der Meinungsäußerung, sondern "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten"!
Das wird laut Strafgesetzbuch so bestraft, als sei derjenige ein Anstifter. Mit anderen Worten: Wenn ihr zur Beschneidung auffordert, und ein Kind dadurch lebenslang schwerstbehindert bleibt, könnt ihr dafür 10 Jahre kriegen (entsprechend einer Anstiftung zur schweren Körperverletzung).
Unverantwortlich - wie immer ;-) :
Harald Kellerwessel
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